Nach Recht und Gesetz
Hoe beveiligt u uw wapens volgens de wet?
Besitzern von Waffen obliegt eine besondere Verantwortung. Waffen gehören sicher verschlossen, damit keine Unbefugten oder Kinder Zugriff darauf haben.
Zudem stellt das deutsche Waffengesetz besonders strenge Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Schusswaffen. Ein Waffenschrank muss mindestens den Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 aufweisen, in besonderen Situationen sogar den Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1.

Schusswaffen verschwunden
36.140 Schusswaffen sind bis Ende 2020 in Deutschland aus Privatbesitz abhandengekommen.

Waffenschrank Klasse 0 nach EN 1143-1
Seit dem 6. Juli 2017 gilt: Waffen wie z. B. Gewehre und Pistolen sind in Deutschland in einem Waffenschrank mit mindestens Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 aufzubewahren. Munition kann in einem Innenfach oder einem separaten Munitionsschrank untergebracht werden.
Dabei ist das Gewicht des Waffenschrankes nicht vorgeschrieben - bei Waffenschränken der Klasse 0 gilt allerdings: bei einem Gewicht unter 200 kg dürfen neben den Langwaffen maximal fünf Kurzwaffen darin gelagert werden. Bei einem Gewicht über 200 kg dürfen neben den Langwaffen bis zu 10 Kurzwaffen untergebracht werden.

Waffenschrank Klasse 1 nach EN 1143-1
Wenn eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und mehr als 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden sollen, oder wenn der Waffenschrank in einem nicht ständig bewohnten Gebäude wie z.B. in einem Vereinsheim von Sportschützen steht, dann ist die Aufbewahrung der Waffen in einem Waffenschrank der Klasse 1 – also Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 Pflicht. In letzterem Fall gilt hier die Verschärfung, dass nur maximal 3 Langwaffen in dem Waffenschrank aufbewahrt werden dürfen.