Sichere Aufbewahrung von Betäubungsmitteln
Apotheken, Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben hinsichtlich der Lagerung von Betäubungsmitteln strenge Vorgaben zu erfüllen.
§15 des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) schreibt vor, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern hat.
BURG-WÄCHTER bietet u. a. Tresore, die den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) entsprechen.
Gefordert sind zertifizierte Wertschutzschränke mit mindestens Widerstandsgrad I nach EN 1143-1.
Wertschutzschränke bzw. BTM-Tresore unter 1000 kg müssen entsprechend EN 1143-1 verankert werden.
Sicherheit für Medikamente im mobilen Einsatz
Schützen Sie Medikamente vor unbefugten Zugriff
Praktisch & Sicher
Nicht nur bei der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln kommt es auf Sicherheit an. Auch weniger sensible Arzneimittel sollten vor unbefugten Zugriff gesichert werden - z.B. im Rahmen von mobiler Pflege. Hier bieten sich die Geldkassetten von BURG-WÄCHTER an, die zweckentfremdet den Zugriff sicher verhindern.