Sicherheit für Daten und Medikamente

BTM Tresore zur sicheren Aufbewahrung von Medikamenten

Sichere Aufbewahrung von Betäubungsmittel

Apotheken, Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtung haben hinsichtlich der Lagerung von Betäubungsmittel strenge Vorgaben zu erfüllen.

BURG-WÄCHTER bietet u. a. Tresore, die den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) entsprechen.

Parsgraf 15

des Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

schreibt vor, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern hat.

Gefordert sind dafür mindestens Tresore mit Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1.

Sicherheit für Medikamente im mobilen Einsatz

Schützen Sie Medikamente vor unbefugten Zugriff

Praktisch & Sicher

Nicht nur bei der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln kommt es auf Sicherheit an. Auch weniger sensible Arzneimittel sollten vor unbefugten Zugriff gesichert werden - z.B. im Rahmen von mobiler Pflege. Hier bieten sich die Geldkassetten von BURG-WÄCHTER an, die zweckentfremdet den Zugriff sicher verhindern.