Retouren-Regelung BURG-WÄCHTER

 

Mängelgewährleistung

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. § 377 HGB gilt auch dann entsprechend, wenn wir für den Besteller eine reine Werkleistung erbringen.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets in erster Linie die Gelegenheit zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB
zu geben.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers –gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder für deren Haltbarkeit übernommen haben. Die vorstehenden Haftungsfreizeichnung gilt weiter nicht für solche Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner regelmäßig Vertrauen darf) verursacht wurden; sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder von uns Garantien übernommen wurden, ist unsere Haftung in diesem Fall der Höhe nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung vor. Nach eigener Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte werden wir eine Mängelbeseitigung oder eine Nachlieferung vornehmen. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen fünf Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 24 Monate, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch der Ware, bei nicht bestimmungsgemäßer Benutzung der Ware oder wenn die Ware vom Besteller oder Dritten bearbeitet oder verändert wurde. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Retouren/Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung vorgenommen werden. Es ist notwendig, den Retouren-Begleitschein (wird von BURG-WÄCHTER zur Verfügung gestellt) außen anzubringen. Alle ohne Begleitschein eingehenden Retouren können leider nicht bearbeitet werden.

 

Die Rücklieferadresse lautet:
BURG-WÄCHTER GmbH & Co. KG
Wormgermühle,
D-58540 Meinerzhagen

Für alle nicht von BURG-WÄCHTER verursachten Retouren wird ein Mindestabschlag von 25 % verrechnet. Sonderanfertigungen (Briefkastenanlagen, Schließanlagen etc.) können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.